Die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich soll in Kürze durch das BMF im Einvernehmen mit dem BMJV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das BMF hat der WPK bereits jetzt den weitgehend finalisierten Verordnungstext in einer vorläufigen Fassung übersandt.
In der öffentlichen Diskussion über den Fall Wirecard wird die Rolle der Abschlussprüfung und der Aufsicht über Abschlussprüfer kritisch hinterfragt. Die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wurden erst im Jahr 2016 europaweit reformiert. Entscheidend ist jetzt lt. WPK, keinen fehleranfälligen regulatorischen Schnellschuss abzugeben, sondern vor einer zielgerichteten Therapie möglichst umfassend zu diagnostizieren.
Das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sog. ESEF-UG) wurde am 18. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Darauf weist die WPK hin.
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren „Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG“ aufgrund von Gesetzesänderungen im GwG, WpHG und ZAG angepasst. Darauf weist die WPK hin.
Das BMJV hat einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die EU-Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016). Diese wurde zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/855 vom 07.05.2020. Die WPK hat die Übersicht der Listen der Hochrisikoländer aktualisiert.
Das International Auditing and Assurance Standard Board (IAASB) führt aktuell eine Online-Umfrage zur Umsetzung der sog. Auditor Reporting Standards durch. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften Stellung genommen.
Am 05.08.2020 wurde der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 28 Segmentberichterstattung durch das BMJV im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Das teilt die WPK mit.
Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vorgelegt. Dazu hat die WPK Stellung genommen.
Das BMWi hat sich mit dem BMF darauf verständigt, die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Darauf weist die WPK hin.
Die besonderen Umstände der Coronavirus-Pandemie veranlassten die WPK diesen Sommer nicht zu einer Sitzung des Beirates einzuladen, sondern ein schriftliches Beschlussverfahren durchzuführen. Begleitend fand am 19. Juni 2020 eine Informationsveranstaltung in Form einer Videokonferenz statt. Die WPK hat einen Überblick über die Ergebnisse veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert über eine Ergänzung im Hinblick auf die Antragsberechtigung von Unternehmen. Darauf weist die WPK hin.
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde - in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) - zu informieren. Darauf weist die WPK hin.
Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sog. ESEF-UG) gebilligt. Darauf weist die WPK hin.
Ende 2019 waren 3.132 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2018: 3.230). In diesen Praxen waren am Jahresende nahezu unverändert rund 61 % aller WP/vBP tätig. 69 % der Wirtschaftsprüfer und 16 % der vereidigten Buchprüfer sind weiterhin befugt, gesetzliche Abschussprüfungen durchzuführen. Das berichtet die WPK.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einen Katalog zur Konkretisierung der Anforderungen des § 8a Abs. 1 BSIG veröffentlicht. Dieser bietet Betreibern Kritischer Infrastrukturen und prüfenden Stellen eine Hilfestellung für eine sachgerechte Prüfung der eingesetzten Sicherheitsvorkehrungen. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK lehnt den Entwurf in Gänze ab und hat gegenüber dem IAASB eine Stellungnahme zum Entwurf ISA 600 (Revised) zur Prüfung von Konzernabschlüssen (einschließlich der Arbeit der Teilbereichsprüfer) abgegeben.
Angesichts der Corona-Pandemie hat sich der Vorstand der WPK mit der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung nach § 5 BS WP/vBP im Jahr 2020 beschäftigt.